Unser Tipp:
Der Verkauf eines Bootes muss immer schriftlich mitgeteilt werden inklusive einer Kopie des Kaufvertrages. Die Kaskoversicherung geht bei Verkauf kraft Gesetzes auf den Erwerber über. Gemäß Versicherungsgesetz haben dann nur der Erwerber und der Versicherer ein Kündigungsrecht. Die Haftpflichtversicherung erlischt dagegen bei Verkauf.
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